Unser Konzept als Alternative zum WSP 1.0, Kap. 6 für eine zukunftsweisende Entwicklung naturnaher Räume für Mensch und Mitwelt *1 im Rheinischen Revier

Nachhaltigkeitskriterien *2 müssen den Systemwandel in Land- und Forstwirtschaft bestimmen – Agrarökologisches Wirtschaften statt Agrobusiness: Dieses Konzept muss im Rahmen einer ernstgemeinten Bürgerbeteiligung bei der geplanten Weiterentwicklung des WSP 1.0 vollumfänglich integriert werden.

Gliederung:

  1. Grundsätzliche Aussagen für das erweiterte Vernetzungskonzept von ZKS/ANSEV in Abgrenzung zum WSP 1.0
  2. Elemente für die Gestaltung der Vernetzungszonen aus agrarökologischer Sicht
  3. Vertiefende Betrachtung des zentralen Themenkomplexes Agroforstwirtschaft
  4. Kartographische Darstellung des betrachteten Raumes und Begründung (wird derzeit erarbeitet)
  5. Forderungen zu Prozessgestaltung, Zeitrahmen und konkreter Umsetzung

1. Grundsätzliche Aussagen für das erweiterte Vernetzungskonzept von ZKS/ANSEV in Abgrenzung zum WSP 1.0

ZKS/ANSEV bringen das vorliegende Konzept als Konkretisierung des Vernetzungskonzeptes in die Weiterentwicklung des WSP 1.0 ein. Dabei beziehen wir uns insbesondere auf das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) §4, Abs. 1, Nr. 9 ( Förderbereiche) und §4, Abs. 3: „Die geförderten Investitionen sollen auch unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen nutzbar sein und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen.“

Nachhaltige Waldentwicklung, ökologisch hochwertige Vernetzungszonen und eine agrarökologisch ausgerichtete Landwirtschaft müssen den naturnahen Lebensraum der Zukunft im Rheinischen Revier prägen.

Der im WSP 1.0 angestrebten Entwicklung und Zukunftsvision für die Landwirtschaft im Rheinischen Revier stellen wir die zehn Prinzipien der Agrarökologie gegenüber *3. Sie stellen die ökologische und soziale Basis für das von uns vorgestellte Konzept dar. Dadurch nehmen wir die ökologischen und sozialen Bedingungen global in den Blick und bieten doch gleichzeitig Grundlagen für den dringenden Systemwandel in der Landwirtschaft in unserer Region und europaweit.

Die Notwendigkeit für einen Systemwandel weg von einer hochintensiven Landwirtschaft, die ökologische Notwendigkeiten ignoriert und in den letzten Jahrzehnten zu einer massiven Vernichtung der Lebensräume und der Mitwelt geführt hat, hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, ist ausreichend durch wissenschaftliche Ergebnisse belegt. Fördermittel sollten vielmehr für die Erforschung alternativer, klimaresilienter und sozialverträglicher Formen der Landwirtschaft verwendet werden. Was wir brauchen, sind konkrete Handlungen und Entscheidungen, die den Systemwandel in der Landwirtschaft und der gesamten Landnutzung vorantreiben.

Was unser Konzept von den Aussagen des WSP 1.0, Kapitel „Agrobusiness und Ressourcen“, grundlegend unterscheidet, sind die leitenden Prinzipien. Nicht die Sicherstellung einer Biomasseproduktion mit dem Ziel der Aufrechterhaltung unseres verschwenderischen Umgangs mit den Lebensgrundlagen steht für uns im Zentrum, sondern

  • die Erhaltung, Rettung und Wiederaufbau der Biologischen Vielfalt,
  • die Erhaltung, Rettung und Wiederaufbau der unersetzlichen Lebensgrundlage Boden,
  • die regionale Ernährungssouveränität,
  • die Abkehr von einer Massenproduktion für den Weltmarkt mit Umweltzerstörung hier in der Region und sozialen Verwerfungen in den Ländern des Globalen Südens
  • die Entwicklung vernetzter, klimaresilienter Wälder und Freiräume

Bereits im Jahr 2019 hat der ZKS ein Konzept zur Vernetzung der Bürgewälder *4 vorgestellt und begründet. In dem Konzept „Gutes Leben und gute Arbeit“ wird dargestellt, dass der Strukturwandel zu einem höheren Flächenanteil von Wald und Naturflächen und zu vielfältigen, kleinräumigen Nutzungsformen im Sinne der biologischen Vielfalt führen soll. Darauf bauen wir mit dieser Stellungnahme auf und konkretisieren unsere Intention.

Wir erheben in keiner Weise den Anspruch, das abschließende Konzept oder eine perfekte Lösung für die ökologischen und sozialen Probleme in unserer Region, geschweige denn global, vorlegen zu können. Wir sind aber aufgrund der Lektüre des WSP 1.0 in der tiefen Sorge, dass hier nur ein „Weiter so!“ im Bereich der Landwirtschaft propagiert wird, angereichert durch vermeintlich per se innovative Ansätze wie Digitalisierung, precision farming oder andere. Genau das hieße aber, dass der technologiegläubige Ansatz, der uns in den letzten Jahrzehnten in eine klimatische, ökologische und – global gesehen – soziale Falle geführt hat, mit anderen Mitteln weitergeführt werden soll. Genau das lehnen wir ab und stellen dem unsere Leitprinzipien für wirklich zukunftsfähiges Handeln entgegen, wobei wir aufgrund einer allgemein unzureichenden Wissensbasis exemplarisch vorgehen müssen.

Verantwortungsbewusstes Handeln ist dadurch gekennzeichnet, die Zukunft aufgrund der vorliegenden Informationen zu antizipieren und aus den so gewonnenen Annahmen Maßnahmen abzuleiten, wie man z.B. drohenden Gefahren bestmöglich begegnen könnte. Die drohenden Gefahren der Klimakrise zu ignorieren oder auf die leichte Schulter zu nehmen, wäre in diesem Sinne verantwortungslos.
Da wohl niemand in der Lage sein wird, die Zukunft präzise vorherzusagen, ist für das heutige strategische Handeln eine breite Risikostreuung unabdingbar. Damit die zukünftigen, zu erwartenden Risiken minimiert werden, müssen daher jetzt möglichst vielfältige Maßnahmen umgesetzt werden. Anders formuliert: im Zuge eines intelligenten Risikomanagements setzt man nicht alles auf eine Karte bzw. macht im Wesentlichen so weiter wie bisher, sondern leitet jetzt vielfältige Maßnahmen ein, um so möglichst hohe Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine zukünftige Risikobewältigung zu generieren. Ein intelligentes Risikomanagement fordert daher aus unserer Sicht die Berücksichtigung der im Folgenden erläuterten Maßnahmen.

2. Elemente für die Gestaltung der Vernetzungszonen aus agrarökologischer Sicht

  1. Vernetzung von Lebensräumen zur Sicherung ökologischer Stabilität, stabiler Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zur Grundversorgung der Bevölkerung und hoher Freiraumqualität sowie als Beitrag zu ökologischer Gerechtigkeit.

Aufbauend auf unserem am 22.10.2019 vorgestellten Konzept zur Vernetzung der Bürgewälder *5 stellen wir in diesem Konzept konkrete Vorschläge für die Gestaltung der Vernetzungszonen vor. Es umfasst den gesamten Raum von der Kölner Region über die Ville bis in den Aachener Raum und in einer Nord-Süd-Achse, die die Tagebaue Garzweiler und Hambach einschließt. Diese Region, die durch die Strukturwandelprozesse betroffen sein wird, ist ein idealer Bereich, um völlig neue, zukunftsfähige Entwicklungen in den auf der einen Seite agrarisch und forstwirtschaftlich genutzten Räumen, aber auch in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Bereichen zu initiieren und zu realisieren.

Dabei bauen wir auf bestehenden Planungskonzepten auf, legen aber durch die formulierten Elemente (s.u.) einen konsequenten Fokus auf die Stabilisierung und Regeneration der Lebensräume. Im Sinne agrarökologischen und forstwirtschaftlich nachhaltigen Wirtschaftens werden Mensch und Mitwelt gleichzeitig berücksichtigt. Wir orientieren uns an einem interdisziplinär aufgebauten Ansatz, der Forstwirtschaft, Ökologischen Landbau und Naturschutz zusammenbringt. Angesichts der Komplexität der durch die Klimakrise hervorgerufenen Auswirkungen auf unseren Raum und unsere Lebensbedingungen, sind nicht mehr einzelne Maßnahmen zielführend, sondern mutige Schritte auf dem Weg einer grundlegenden Transformation unserer Lebens- und Wirtschaftsweise. Die im WSP 1.0 von der ZRR vertretenen Planungen und Projekte dienen im Wesentlichen der linearen Fortführung des Wachstums. Nur ein interdisziplinärer Ansatz kann diese Beengtheit auflösen und zu grundlegenden Veränderungen im Sinne der Nachhaltigkeit und der Zukunft kommender Generationen weltweit dienen.

  1. Die von uns favorisierten Elemente in den vorgeschlagenen Vernetzungszonen sind
  1. Mischwaldflächen für die Vernetzung der bestehenden Waldgebiete (vgl. Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln-Bonn (KWVS), S. 88-91 *6, NRW -Waldbaukonzept. Empfehlungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Kommentierung durch den BUND NRW *7; Biotopverbundplanungen *8; Biotopverbund in NRW *9). Diese Konzepte müssen erweitert werden, insbesondere in Ost-West-Richtung und im Bereich des Tagebauvorfeldes von Hambach. Dort sollen Forschungsflächen für die natürliche Sukzession und Reallabore für klimaresiliente Baumarten integriert werden. Des Weiteren soll die Förderung der Plenterwirtschaft (soweit dies die Nutzungsart zulässt) und eine Risikostreuung durch die Anpflanzung von Mischwald angestrebt werden.
  2. Wie der Klimawandelvorsorgestrategie Köln-Bonn, die auf einer breiten Datengrundlage erstellt wurde, zu entnehmen ist, besteht gerade für die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der gesamten Region ein hohes Trockenstressrisiko *10. Im Bereich der Landwirtschaft sehen wir die Notwendigkeit der intensiven Förderung von Betrieben, die auf ökologischen Landbau umstellen wollen bzw. Maßnahmen zur Bodenverbesserung und Steigerung des Wasserhaltevermögens einsetzen. Hierbei unterstützen wir die gemeinsame Stellungnahme der Verbände und Initiativen zum WSP 1.0 vom 22.5.2020 *11. Wichtig ist uns die Vergütung der von den Landwirten erbrachten Leistungen für den Erhalt der Ökosysteme und für die Produktion von gesunden Lebensmitteln. Für diesen Systemwandel müssen die Weichenstellungen durch die Politik gesetzt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens herbeigeführt werden.
  3. Permakulturflächen als Kombination von Nahrungsmittelproduktion, Bodenverbesserung und Biodiversitätsaufbau sollen ebenso in den Vernetzungszonen integriert werden, dafür bedarf es einer Analyse geeigneter Flächen. Die Kommunen sollten befähigt werden, Vorrangflächen auszuweisen bzw. in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und Naturschutzverbänden sowie zu beteiligenden Behörden ein Kataster aufzubauen.
  4. Wir unterstützen die Forderungen zur Gestaltung von Ökologischen Vorrangflächen, wie sie vom Bundesamt für Naturschutz zusammen mit dem Thünen-Institut und dem IFAB für die GAP der EU nach 2020 begründet werden *12. Diese Forderungen sollten in den von uns vorgeschlagenen Vernetzungszonen realisiert werden.
  5. Regionale Versorgungssicherheit mit gesunden Lebensmitteln als Leitprinzip für die Agrarmaßnahmen im Strukturwandel.
  6. Für dringend notwendig halten wir den Aufbau von vernetzten Agroforstflächen *13 auf der gesamten Fläche. Es ist uns bewusst, dass dafür der rechtliche Rahmen durch die politischen Vertreter*innen geschaffen werden muss. Wir schließen die Rekultivierungsflächen des Tagebaus ausdrücklich in diese Forderung mit ein – das heißt, während der Rekultivierung sollen Agroforstflächen aufgebaut und danach dauerhaft erhalten werden *14.

3. Vertiefende Betrachtung des zentralen Themenkomplexes Agroforstwirtschaft

Die Komplexität der Herausforderung, eine klimaresiliente Landwirtschaft zu entwickeln, fordert ein Bündel von Maßnahmen. Gerade Agroforstsysteme können zahlreiche Funktionen in diesem Kontext erfüllen, weshalb wir sie in das Zentrum der Betrachtung gerückt haben. Die Fokussierung auf Effizienz, Wertschöpfungsketten und Biomassegewinnung zur stofflichen Nutzung, die im WSP 1.0 dominiert, ist für uns nicht zukunftsfähig. Im Folgenden begründen wir, warum die Agroforstwirtschaft für uns eine der Möglichkeiten ist, um klimaresiliente Landschaften entstehen zu lassen, die gleichzeitig regenerative Landwirtschaft ermöglichen. Dabei sehen wir diese Flächen direkt im Kontext eines regionalen Vernetzungskonzeptes.

  1. Die Agroforstflächen sollen so in die Vernetzungszonen integriert sein, dass sie eine ökologische (Biotop-) Vernetzungsfunktion für viele Tier- und Pflanzenarten übernehmen. Damit wird einer Verinselung von naturnahen Flächen *15 entgegengewirkt.
  2. Durch die Anlage von Agroforstsystemen soll eine landschaftsästhetische Wirkung erzeugt werden, die eine emotionale Bindung der Menschen zu ihren Lebensräumen fördert und den Raum für die Naherholung aufwertet.
  3. Agroforstsysteme verringern die Bodenerosion, erhöhen den Humusgehalt im Boden und die Wasserbindung. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind dies prioritäre Aspekte. Hier ergeben sich Querbezüge z.B. zu Humuszertifikaten und anderen bodenfördernden Maßnahmen.
  4. Durch die Anpflanzung verschiedener Baum- bzw. Straucharten bei den Gehölzen ist eine Risikostreuung gegeben, Entsprechendes gilt für die Fruchtfolge auf den Ackerflächen.
  5. Da in unserer Region Erfahrungen mit Agroforstsystemen gesammelt werden müssen, sind zunächst Pilotprojekte auf geeigneten Flächen notwendig, um geeignete Feldfrüchte, Baumarten und zeitliche Erntefolgen zu erforschen.
  6. Da die Fördermöglichkeiten für Agroforstflächen und kombinierte Hecken/Blühstreifen nach unserer Kenntnis zur Zeit schwierig sind, fordern wir den Aufbau eines Flächenfonds aus Mitteln der Strukturförderung. Dieser Fond könnte in Händen der Kommunen oder einer Stiftung ruhen, ggf. in Zusammenarbeit mit Sparkassen und Volksbanken.
  7. Neben „klassischen“ Agroforstflächen, die eine regelmäßige Entnahme der Holz-Biomasse vorsehen, sehen wir die Notwendigkeit der Anpflanzung von Heckenstrukturen, um die Biodiversität in der Ackerfläche wieder aufzubauen sowie zum dauerhaften Schutz der landwirtschaftlichen Flächen. Hierbei sehen wir die Notwendigkeit einer angemessenen Förderung.
  8. Die Erzeugung von Biomasse für die stoffliche Verwertung durch die Agroforstwirtschaft sehen wir nur im regionalen Bezug als sinnvoll an, wenn die Biomasse in einem geschlossenen Kreislauf in der Region verbleibt.
  9. Die im WSP 1.0 dargestellte Nutzung der Biomasse ist für uns angesichts der erkennbaren Flächenkonkurrenz nicht nachvollziehbar. Die Verlagerung der Biomasseproduktion in Länder des Südens führt dort erfahrungsgemäß zur Zerstörung der Umwelt und zur Entrechtung von Kleinbauern. Das lehnen wir vehement ab.
  10. Für Landwirte werden zusätzliche Absatzmärkte geschaffen, besonders im Rahmen der regionalen Kreislaufwirtschaft.

4. Kartographische Darstellung des betrachteten Raumes und Begründung (wird erarbeitet)

5. Forderungen zur Prozessgestaltung, Zeitrahmen und konkreter Umsetzung

Sicherlich stellt die regionale Etablierung der nachhaltigen Agroforstwirtschaft kein Allheilmittel für die durch den anthropogenen Klimawandel spürbar intensivierten Probleme von Biodiversitätsverlust, Bodendegradation, Wasserknappheit oder Ernährungssicherheit dar. Doch verstehen wir sie als eine praktische Säule im Umdenken weg von der Ausbeutung von Mensch und Mitwelt hin zu einer verantwortlichen und regenerativen Wirtschaftsweise, die sich nicht dem zerstörerischen Wachstumszwang globaler Märkte unterordnet.

Die Aufgabe des Strukturwandels bietet eine einzigartige Möglichkeit, die konkreten Weichen für solch eine Wende im „Rheinischen Revier“ zu stellen. Eine Wende, die nicht nur menschliche Lebensgrundlagen sichert, sondern auch andere Lebewesen jenseits instrumenteller Rationalität schützt und damit im Zeitalter des sechsten Massensterbens *16 wirklich zukunftsweisend ist. Angelehnt an die Leitprinzipien der Agrarökologie möchten wir uns nicht vorschnell in letztlich unzureichende (technische) Lösungswege flüchten, sondern auf dem Boden der problematischen Tatsachen bleiben.

Unsere Forderungen für den Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft

  • Ökologisch funktionale Vernetzungszonen mit Bereichen für die Waldvernetzung, mit integrierten Agroforstflächen und mind. 30 % Flächenanteil für eine nachhaltige, regionale Landwirtschaft bis 2030
  • Agroforstsysteme in den Biotopverbund integrieren mit dem Ziel der ökologischen Aufwertung, Erhöhung der Artenvielfalt und Humusanreicherung
  • Umfassende Integration der Rekultivierungsflächen des Tagebaus Hambach und Tagebaus Garzweiler in das Vernetzungskonzept
  • Bestimmung von geeigneten Flächen durch Forschungsprojekte und in Kooperation mit allen betroffenen Gruppen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft
  • Aufbau eines Flächenfonds aus Mitteln der Strukturförderung und Entwicklung von geeigneten Förderkulissen für die langfristige Sicherung der ökologisch wichtigen Strukturen.

Autor*innen: Manfred Brettschneider, Andreas Büttgen, Godehard Graf Hoensbroech, Felix Lussem, Jutta Schnütgen-Weber

Verweise und Quellen

*1 Der Begriff „Mitwelt“ wird hier im Gegensatz zum häufig verwendeten Begriff „Umwelt“ verwendet, da er deutlich macht, dass der Mensch Teil der Ökosysteme ist und von diesen abhängt. Der Begriff „Umwelt“ signalisiert, dass sich Mensch und Natur gegenüberstehen, somit der Mensch eine vermeintliche Sonderrolle hat. Umfassende Darstellung in Kather, Regine. Die Wiederentdeckung der Natur. Naturphilosophie im Zeichen der ökologischen Krise. WBG Darmstadt 2012; außerdem Christ, Eileen. Schöpfung ohne Krone. Warum wir uns zurückziehen müssen, um die Artenvielfalt zu bewahren. Oekom München 2020

*2 Unser Nachhaltigkeitsbegriff orientiert sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs), welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

*3 Vgl. zu den Prinzipien der Agrarökologie

Martin, Konrad, Sauerborn, Joachim. Agrarökologie. UTB Stuttgart 2006

*4 https://revierperspektiven-rheinland.de/koordinierungskreis/ Zivilgesellschaftlicher Koordinierungskreis Strukturwandel, Konzept Gutes Leben – Gute Arbeit

*5 www.ansev.de/Themen/Ökologische Vernetzung und www.revierperspektiven-rheinland.de

*6 https://www.klimawandelvorsorge.de/home/

*7 https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/waldbaukonzept_nrw.pdf und https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Naturschutz/Wald/2018-05-22_Waldbaukonzept-Stellungnahme_BUND.pdf

*8 https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript475.pdf

*9 https://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaftsplanung/biotopverbund-in-nrw

*10 https://www.klimawandelvorsorge.de/home/, z.B. Karte 6.8

*11 Zivilgesellschaft und Bauern wehren sich gegen Agrobusiness https://www.regionalwert-rheinland.de/tag-der-artenvielfalt-stellungnahme-rheinisches-revier/

*12 IFAB, Thünen-Institut und BfN: Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020. Ergebnisse und Empfehlungen aus den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen (OEVForsch I und OEVForsch II), https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/Broschu__re-Biodiversitaet_in_der_Gemeinsamen_Agrarpolitik__GAP__der_EU_nach_2020.pdf

*13 https://agroforst-info.de/wp-content/uploads/2017/03/Tagungsband_5_Forum_Agroforstsysteme_.pdf

*14 https://www.klimawandelvorsorge.de/home/Seite 98/99: Das Ziel: Klimawirksame Neugestaltung der Bergbaufolgelandschaften: Zielsetzung: Bergbaufolgelandschaften klimaangepasst entwickeln/ mit dem regionalen Freiraumsystem vernetzen/ Seenlandschaft als Frischluftschneise nutzen/ Wasserhaushalt klimaangepasst entwickeln.

*15 Eine aktuelle Studie in der Nature verweist eindringlich auf den relativen Artenrückgang in Habitatinseln und den Wert von Vernetzungszonen sowie biodiversitätssensibler Bewirtschaftung an angrenzenden Flächen: Chase, J. M. et al., 2020, Ecosystem decay exacerbates biodiversity loss with habitat loss. Nature 584, 238-243.

*16 https://ipbes.net/global-assessment