Pressemitteilung: Kohlekompromiss wird durch RWE-Antrag auf Sümpfung bis 2030 ad absurdum geführt – Bürgewälder Hambacher Wald und Steinheide benötigen Hilfskonzept und zukunftsweisende Entscheidungen
Der Zivilgesellschaftliche Koordinierungskreis Strukturwandel fordert RWE auf, den eingereichten Antrag auf Sümpfung im Umfeld des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 zurückzuziehen und stattdessen einen Abschlussbetriebsplan zu erstellen, der die Empfehlungen der Kohlekommission umsetzt. Darüber hinaus fordert der Koordinierungskreis die Landesregierung NRW auf, entsprechend regulierend auf RWE einzuwirken und den Konsens „Erhalt des Hambacher Waldes“ sicher zu stellen.
Die vorgelegte Sümpfungsplanung suggeriert, dass RWE die Tagebauplanung bis 2045 vorsieht, und entspricht in keiner Weise den Empfehlungen der Kohlekommission und den Erfordernissen der Pariser Klimaziele.
Die geplante Wasserentnahme von max. 450 Mio m3/a ist angesichts der Verknappung der Ressource Wasser/Grundwasser im Rheinland mit Millionen Menschen nicht zu verantworten. Die benannten Werte für eine Grundwasserneubildung (2020: 258 Mio m3/a ) können angesichts der bekannten Grundwasser-Defizite nicht nachvollzogen werden. Somit ist die durch die Beendigung des Tagebaus Hambach bedingte deutliche Reduktion der entnommenen Wassermengen für eine zukunftsgerechte Wasserwirtschaft unabdingbar.
Hinzu kommen die durch die Sümpfung verursachten Bergschäden in den schon jetzt stark betroffenen Ortslagen wie z.B. Heppendorf, das seit 1955 um bis zu 5,5 Meter abgesunken ist und zahlreiche Bergschäden aufweist.
Der Koordinierungskreis fordert eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an dem wasserwirtschaftlich-ökologischen Monitoring für den Tagebau Hambach.
Der in dem Monitoring benannte Bereich „Natur und Landschaft“ muss unseres Erachtens die Entwicklung der Bürgewälder integrieren. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Unter diesem Link sehen Sie Fotos vom 26.7.2019 aus dem Hambacher Wald (sowohl vom Randbereich zum Tagebau in einem ca. 30 Meter tiefen Streifen wie auch die Luftaufnahmen einer Drohne), die die massiven Schäden durch den Wassermangel zeigen. Wenngleich diese Wälder stark niederschlagsabhängig sind, so gilt doch das sogenannte Verschlechterungsverbot nach §33 Abs. 1 S.1 BNatSchG auch für das Naturschutzgebiet Hambacher Wald. Wie aus dem schon seit Jahren bestehenden Fledermausmonitoring für den Hambacher Wald hervorgeht, ist der Bestand der Bechsteinfledermaus im Hambacher Wald konservativ und findet noch genügend Baumhöhlen. Eine auch nur teilweise Verlagerung der Population, z.B. in die Steinheide, hat bisher nicht stattgefunden. Das in der Steinheide vorgesehene Areal mit alten Bäumen, hauptsächlich Stieleichen, weist ebenfalls zunehmende Verluste durch die Trockenheit auf. Die vormals mehrmonatigen feuchten Perioden in den Bürgewäldern fehlen bzw. sind extrem verkürzt.
Auch aus dem Grund des Schutzes der Fledermäuse, die der alten Bäume bedürfen, ist ein Konzept für eine Wiedervernässung der Waldflächen zu Lasten RWE zu diskutieren und durch unabhängige Experten zu prüfen. Dabei geht es zum einen um den möglichst langen Erhalt der alten Bäume, zum zweiten aber auch um die Realisierung eines klimaangepassten Waldumbaus, der notwendig werden wird. Da es hierfür keine Erfahrungen gibt, sollten die Bürgewälder für ein Forschungsprojekt auf Bundesebene genutzt werden. Hier ist die Landesregierung gefordert, die sich nicht auf die Forderung nach Neuanpflanzung von Wald – wie aktuell im Königsdorfer Wald – beschränken darf. Es fehlt ein nationales Forschungsprogramm für die Zukunft des deutschen Waldes. Waldbesitzer RWE sollte vorweg gehen und sich zukunftsorientiert in ein solches Projekt einbringen.
Für den Zivilgesellschaftlichen Koordinierungskreis Strukturwandel
Andreas Büttgen / Mobil:0173/5146141
Jutta Schnütgen-Weber / Mobil: 0172/9485089
Marion Küke